Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

1. Geltungsbereich

1.1. Leistungen sowie sonstige rechtsgeschäftliche Handlungen im gesamten Geschäftsverkehr der
Hardy & Company, Bahnstraße 68, 40210 Düsseldorf, hardyandcompany.de, vertreten durch Julian
Hardy, Julian.Hardy@hardyandcompany.de, erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen
Fassung und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht in einer Individualvereinbarung zwischen
Hardy & Company und dem Vertragspartner bzw. Auftraggeber schriftlich etwas anderes vereinbart
ist.

1.2. Hiervon abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartner bzw. Auftraggeber –
vorbehaltlich eines ausdrücklichen Einverständnisses – gelten nicht. Ein ausdrücklicher
Widerspruch der Hardy & Company gegen die abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ist hierfür nicht notwendig.

1.3. Soweit Beratungsverträge oder -angebote der Hardy & Company Bestimmungen enthalten, die von
den folgenden allgemeinen Auftragsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen
oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Auftragsbedingungen vor.

 

2. Vertragsschluss

2.1. Mit Annahme des Angebots bzw. Unterschrift dessen gelten diese Bedingungen als angenommen.
Sie gelten auch, wenn sie bei späteren Verträgen oder Leistungen nicht mehr erwähnt werden.

2.2. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform.

3. Leistungsumfang und Berichtspflicht

3.1. Hardy and Company erbringt Dienstleistungen auf dem Gebiet der betriebswirtschaftlichen
Beratung, insbesondere in den Bereichen Strategische Planung, Suchmaschinenoptimierung und
social Media Marketing.

3.2. Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Leistungen bzw. die Aufgabenstellung, die
Vorgehensweise und die Art der Arbeitsergebnisse sind durch das Angebot von Hardy & Company
festgelegt, soweit sie nicht in dem schriftlichen Vertrag zwischen den Beteiligten geregelt sind.
Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der
Art der Arbeitsergebnisse bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Alle genannten
Unterlagen sind Bestandteile des zwischen den Parteien zustande gekommenen Beratungsvertrages.

 

4. Änderungen des Auftrags

4.1. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform.

4.2. Solange die Änderungen nicht schriftlich niedergelegt sind, führt Hardy & Company die Arbeiten
ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.

4.3. Hardy & Company ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen,
sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des
Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Dadurch entstehende Mehrkosten werden nach
Maßgabe von Ziffer 5.4. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vergütet.

 

5. Vergütung

5.1. Es gilt die in dem Angebot bzw. Vertrag vereinbarte Vergütung.

5.2. Hardy & Company akzeptiert als Rechnung, Lastschrift oder PayPal Bezahlmethoden und nutzt den
Online-Bezahldienst Stripe. Zudem leistet er nur, wenn der Auftraggeber in Vorkasse geht.

5.3. Zahlungen sofort nach Rechnungserhalt fällig sind, sofern auf der Rechnung keine andere Frist
ausgewiesen wurde. Der Auftraggeber kommt allein durch Mahnung der Hardy & Company oder,
wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, mit der Nichtzahlung zum vereinbarten
Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht Hardy & Company ein Anspruch auf Verzugszinsen in
Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines
darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Wenn der Auftraggeber nach wiederholter
Mahnung nicht leistet, wird das gerichtliche Mahnverfahren als letzter Schritt eingeleitet. Dies
erfolgt in der Regel nach Ablauf einer Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Erhalt der letzten Mahnung.

5.4. Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw.
die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er Hardy & Company alle dadurch
anfallenden Kosten ersetzen und Hardy & Company von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten
freistellen. Hardy & Company hat neben seiner Honorarforderung Anspruch auf Vergütung seiner
Auslagen. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die
Fortsetzung seiner Arbeit von der Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Eine
Beanstandung der Arbeiten von Hardy & Company berechtigt nicht zur Zurückhaltung der
Vergütung einschließlich der geforderten Vorschüsse und des Auslagenersatzes. Eine Aufrechnung
gegen solche Forderungen der Hardy & Company ist ausgeschlossen.

5.5. Falls der Auftraggeber den Vertrag vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt,
ist der Berater berechtigt, eine Stornogebühr zu erheben. Die Stornogebühr wird auf der Grundlage
der bis zum Kündigungszeitpunkt entstandenen Kosten und Ausgaben des Beraters berechnet und
beträgt mindestens 10% des vereinbarten Honorars. Die Höhe der Stornogebühr wird vom Berater
auf angemessene Weise bestimmt und dem Auftraggeber mitgeteilt.

5.6. Fremdkosten, Auslagen und Spesen sind Hardy & Company gesondert gegen Vorlage
entsprechender Belege zu vergüten.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Berater im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach
Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung
notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung
notwendigen und bedeutsamen Unterlagen und Informationen unentgeltlich und rechtzeitig zur
Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber informiert Hardy & Company unverzüglich über alle
Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.

6.2. Der Auftraggeber wird im Zusammenhang mit diesem Auftrag andere Dienstleister nur im
Einvernehmen mit dem Berater einbeziehen oder beauftragen.

6.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung
eingesetzten Mitarbeiter oder ehemaligen Mitarbeiter des Beraters vor Ablauf von 24 Monaten nach
Beendigung der Zusammenarbeit einzustellen oder zu beauftragen.

 

7. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

7.1. Die Vertragsdauer bestimmt sich nach der Vereinbarung der Vertragsbeteiligten. Der Vertrag kann
jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen durch Kündigungsschreiben des Auftraggebers
vorzeitig beendigt werden, wenn betriebliche Gründe des Auftraggebers dies erfordern. In diesem
Falle regelt sich die Vergütung von Hardy & Company nach Maßgabe des § 649 BGB.

7.2. Ein vorliegendes Angebot gilt für dreißig Tage. Ist bis zu diesem Zeitpunkt kein Vertragsabschluss
erfolgt, ist der Auftragnehmer an das Angebot nicht mehr gebunden.

7.3. Hardy & Company ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die
aufzeigen, dass die andere Vertragspartei nicht kreditwürdig ist.

7.4. Bestehen Leistungshindernisse von vorübergehender Natur, welche die Leistung wesentlich
erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, so ist Hardy & Company berechtigt, die Erfüllung
ihrer Verpflichtung um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit
hinauszuschieben. Dazu zählen Natur-Ereignisse höherer Gewalt, Streik, Aussperrung und ähnliche
Umstände, von denen Hardy & Company mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, soweit nicht diese
Maßnahmen rechtswidrig und von Hardy & Company verursacht worden sind. Der höheren Gewalt
stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar und schwerwiegend
sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit. Auch die
Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers (Nr. 6) berechtigen zur zeitigen
Aussetzung der Beratung. Wird die Leistung der Hardy & Company dauerhaft unmöglich, so wird
Hardy & Company von ihren Vertragsverpflichtungen frei.

7.5. Ist der Auftraggeber mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist Hardy & Company
berechtigt, ihre Arbeit an dem Projekt einzustellen.

 

8. Haftung

8.1. Hardy & Company haftet nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht haben.

8.2. Eine Haftung für leichte oder einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art
typischen Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der
Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Die Haftung für vertragsuntypische Schäden
Schadenersatzansprüche außerhalb der Gewährleistung kann der Auftraggeber gegenüber Hardy &
Company nur bei Vorsatz oder grobfahrlässigem Verhalten geltend machen.

8.3. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
und bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung des
Auftragnehmers der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden
begrenzt.

8.4. Hardy & Company haftet nicht, wenn Fehler auf vom Auftraggeber gegebenen Aufgabenstellung
oder der fehlerhaften bzw. unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers (Nr. 6) beruht; eine
etwaige Gewährleistungsverpflichtung Hardy & Companys entfällt ferner, wenn der Auftraggeber
oder Dritte ohne Zustimmung von Hardy & Company die Leistungen oder Teile der Leistungen
verändern. Im Übrigen gelten für die Gewährleistung die gesetzlichen Regelungen.

8.5. Hardy & Cmpany kann weiter nicht die Gewähr für die künftige Rentabilität eines Unternehmens
oder einer Unternehmensbeteiligung oder eines Joint Venture übernehmen.

8.6. Die vertraglichen Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen Hardy verjähren spätestens
nach 3 Jahren.

 

9. Geheimhaltung und Datenschutz

9.1. Hardy & Company verpflichtet sich, alle Kenntnisse die er aufgrund dieses Auftrags erhält,
insbesondere über Unternehmensdaten, Bilanzen, Pläne, Unterlagen und dergleichen, zeitlich
unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl seine Mitarbeiter, als auch von ihm
herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten und
auf Wunsch von seinem Auftraggeber eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben
zu lassen.

9.2. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses
Vertrages erstellte Leistungen von Hardy & Company unter Beachtung der
Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsseiten
verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherten oder sonstige Daten an Dritte weiterzuleiten.

 

10. Schutz des geistigen Eigentums

10.1. Die von Hardy & Company angefertigten Berichte, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen und
Berechnungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede
vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Publikation bedarf der vorherigen
schriftlichen Genehmigung der Hardy & Company. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung
nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts sein sollte.

10.2. Bei Verstoß gegen die Bestimmungen von Ziffer 12.1. steht Hardy & Company ein zusätzliches
Honorar in einer den Umständen nach angemessenen Höhe zu.

 

11. Zurückbehaltungsrecht und Aufbewahrung von Unterlagen

11.1. Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat Hardy & Company an den ihm
überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht.

11.2. Nach dem Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat Hardy & Company alle Unterlagen
herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihm aus Anlass der Auftragsausführung
übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien sowie einfache
Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen,
Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.

11.3. Die Pflicht Hardy & Company zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach
Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im Übrigen drei Jahre, bei den nach Ziffer
11.1. zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

 

12. Schlussbestimmungen

12.1. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

12.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den
Auftraggeber ist nur mit bzw. bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen
zulässig.

12.3. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform
und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses
Schriftformerfordernisses. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch eine Übermittlung in
Textform, insbesondere mittels E-Mail.

12.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.

12.5. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem
Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.Entsprechendes gilt für etwaige
Lücken in diesen AGB

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